Ein Testament zu erstellen macht bereits Sinn, bevor man in Pension geht – denn man weiss ja nie. Das Gesetz schreibt vor, wie ein Nachlass geregelt wird, wenn kein Testament vorhanden ist. Die sogenannte Stammesordnung regelt die Reihenfolge der Erbberechtigten nach Verwandtschaftsgrad, wie Erbrechtsspezialist Thomas Hux erklärt. Will man die geregelte Reihenfolge ändern, macht ein Testament Sinn.
Ehepartner und Kinder erhalten allerdings auf jeden Fall einen Teil des Erbes, den sogenannten Pflichtteil, der gesetzlich geschützt ist. Wenn man keine Nachkommen hat, ist es aus Sicht von Hux «eine absolute Notwendigkeit, ein Testament zu erstellen».
Als Erbrechtsspezialist hat Thomas Hux folgende Ausbildung/frühere Tätigkeiten: Dr. iur., leitende Positionen bei Kantonalbank und Grossbank; jahrzehntelange Erfahrung in den Bereichen Erbrecht, Steuern, Immobilien, Finanzplanung; VR-Mandate bei KMU